betreffs des Goldes nach dem Goldgewicht für alle Geräte eines jeden Dienstes; und betreffs aller silbernen Geräte nach dem Gewicht, für alle Geräte eines jeden Dienstes.
Und er gab das Gewicht an für die goldenen Leuchter und für ihre goldenen Lampen, nach dem Gewicht eines jeden Leuchters und seiner Lampen; und für die silbernen Leuchter nach dem Gewicht eines Leuchters und seiner Lampen, je nach dem Dienst eines jeden Leuchters; und das Gold-Gewicht für die Tische der Schichtbrote, für jeden Tisch; und das Silber für die silbernen Tische;
