Am Ende von sieben Jahren sollst du einen Erlaß halten.
Und dies ist die Sache mit dem Erlasse: Jeder Schuldherr soll erlassen das Darlehn seiner Hand, das er seinem Nächsten geliehen hat; er soll seinen Nächsten und seinen Bruder nicht drängen; denn man hat einen Erlaß dem Jehova ausgerufen.
Den Fremden magst du drängen; was du aber bei deinem Bruder hast, soll deine Hand erlassen; es sei denn, daß kein Armer unter dir ist.
Denn Jehova wird dich reichlich segnen in dem Lande, welches Jehova, dein Gott, dir als Erbteil gibt, es zu besitzen,
