Dies sollen sie geben: jeder zu den Gemusterten Übergehende die Hälfte eines Sekels, nach dem Sekel des Heiligtums, die Hälfte eines Sekels als Hebopfer dem Jehova.
Jeder zu den Gemusterten Übergehende, von zwanzig Jahren und darüber, soll das Hebopfer Jehovas geben.
Der Reiche soll nicht mehr geben, und der Arme nicht weniger als die Hälfte eines Sekels, wenn ihr das Hebopfer Jehovas gebet, um Sühnung zu tun für eure Seelen.
