außer den Sabbathen des HERRN und außer euren Gaben und außer allen euren Gelübden und außer allen euren freiwilligen Gaben, die ihr dem HERRN gebet.
Doch am fünfzehnten Tage des siebten Monats, wenn ihr den Ertrag des Landes eingesammelt habt, sollt ihr das Fest des HERRN feiern sieben Tage; am ersten Tage soll Ruhe sein, und am achten Tage soll Ruhe sein.
