und was vom Fleische des Schlachtopfers am dritten Tage übrigbleibt, soll mit Feuer verbrannt werden.
Und wenn irgendwie vom Fleische seines Friedensopfers am dritten Tage gegessen wird, so wird es nicht wohlgefällig sein; wer es dargebracht hat, dem wird es nicht zugerechnet werden: ein Greuel wird es sein; und die Seele, die davon isset, wird ihre Ungerechtigkeit tragen.
Und das Fleisch, das irgend etwas Unreines berührt, soll nicht gegessen werden, mit Feuer soll es verbrannt werden.
Und was das Fleisch betrifft, jeder Reine darf das Fleisch essen;
